Mindestlohn fördert Gleichstellung von Frauen und Männern

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Dortmund, Mai 2024 – Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat einen spürbaren Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt geleistet, wie eine aktuelle Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt. Besonders in Betrieben, die vom Mindestlohn betroffen sind, wurden positive Veränderungen festgestellt.

Reduzierung der Gender Gaps

Die Untersuchung, die sich auf Daten der Verdienststrukturerhebung 2014 und der Verdiensterhebung 2015 des Statistischen Bundesamtes stützt, verdeutlichte, dass Frauen häufiger vom Mindestlohn profitieren als Männer. Die Einführung des Mindestlohns führte bei Frauen zu einem deutlicheren Anstieg der monatlichen Verdienste im Vergleich zu Männern. Dies resultierte in einer Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede in Stundenlöhnen, Arbeitszeiten und monatlichen Verdiensten.

Bedeutung für die soziale Sicherung

Besonders signifikant war die Reduzierung des Gender Pay Gaps bei den monatlichen Verdiensten, da dieser traditionell höher ausfällt als bei den Stundenlöhnen. Der monatliche Verdienst spielt eine entscheidende Rolle für die soziale Absicherung und wirtschaftliche Selbstständigkeit von Frauen.

Entwicklung des Mindestlohns

Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn schrittweise erhöht. Aktuell liegt er bei 12,41 Euro pro Stunde und wird im Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen.

Die vollständige Studie ist als E-Paper verfügbar unter diesem Link.

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Die BAuA, eine Ressortforschungseinrichtung des BMAS, spielt eine wesentliche Rolle in der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Mit rund 800 Beschäftigten an den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden ist sie maßgeblich an Forschung, Politikberatung und Wissenstransfer beteiligt.

Pressekontakt: Lea Deimel
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund

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