LKW-Maut 1. Juli 2024. Ausweitung der Mautpflicht

Handwerker Ausnahme: LKW-Maut 1. Juli 2024. Ausweitung der Mautpflicht

Ab dem 1. Juli 2024 tritt in Deutschland eine bedeutende Änderung in Kraft: Die Ausweitung der LKW-Maut auf Fahrzeuge ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGM) von über 3,5 Tonnen. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die neuen Regelungen, die Betroffenen und die konkreten Auswirkungen.

Wer muss die neue Maut zahlen?

Ab dem 1. Juli 2024 sind alle Fahrzeuge mit einer tzGM von über 3,5 Tonnen mautpflichtig, wenn sie für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dort verwendet werden. Bisher galt die Mautpflicht nur für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen.

Mautpflicht mit Anhänger

Interessant wird es bei Fahrzeugen, die Anhänger ziehen. Fahrzeuge mit einer tzGM von 3,5 Tonnen bleiben auch mit Anhänger mautbefreit, solange sie ohne Anhänger unter der 3,5 Tonnen-Grenze liegen. Sobald ein Fahrzeug jedoch eine tzGM von mehr als 3,5 Tonnen hat, wird es mit Anhänger mautpflichtig.

Ausnahmen für Handwerker

Handwerker sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit:

Hier ist eine Tabelle der handwerklichen Tätigkeiten im Sinne der Handwerkerausnahmeregelung gemäß der aktuellen Liste des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BAG):

Handwerkliche TätigkeitBeschreibung
Maurer- und BetonbauerarbeitenTätigkeiten im Hochbau, Tiefbau und Ingenieurbau, einschließlich Schalungs- und Bewehrungsarbeiten
ZimmererarbeitenErrichtung und Instandhaltung von Holzbauten und Holzkonstruktionen
DachdeckerarbeitenEindecken und Abdichten von Dächern, Montage von Dachentwässerungsanlagen
KlempnerarbeitenAnfertigung und Montage von Blechbauteilen für Dächer und Fassaden
Sanitär-, Heizungs- und KlimainstallationenInstallation von Wasser- und Luftversorgungssystemen, Heizungs- und Lüftungsanlagen
ElektrotechnikerarbeitenInstallation, Instandhaltung und Reparatur von elektrotechnischen Anlagen
Maler- und LackiererarbeitenAnstricharbeiten, Tapezierarbeiten, Lackierarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen
TischlerarbeitenHerstellung, Reparatur und Montage von Holzmöbeln und -einrichtungen
Fliesen-, Platten- und MosaiklegerarbeitenVerlegen von Fliesen, Platten und Mosaiken an Wänden und Böden
SchlosserarbeitenHerstellung und Montage von Metallkonstruktionen und -bauteilen
KälteanlagenbauerarbeitenInstallation und Instandhaltung von Kälteanlagen und Kühlsystemen
RaumausstatterarbeitenGestaltung und Ausstattung von Innenräumen mit textilen und anderen Materialien
GebäudereinigerarbeitenReinigung und Pflege von Gebäuden, Glasflächen und Fassaden

Diese Liste stellt einen Auszug dar und umfasst zahlreiche Tätigkeiten, die unter die Handwerkerausnahmeregelung fallen.

  1. Das Handwerk muss auf der Liste des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BAG) stehen.
  2. Das Fahrzeug muss von einem eigenen Mitarbeiter gefahren werden.
  3. Es müssen entweder Ausrüstungen oder maschinelle Transportgüter, die zur Ausführung der handwerklichen Tätigkeit notwendig sind, transportiert werden oder handwerklich gefertigte Güter, die im eigenen Betrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert wurden.

Hier ist der Link zur Liste der Handwerksausnahmen: BAG Liste der Handwerksausnahmen.

LKW-Mautsätze ab 1. Juli 2024

Die Mautsätze variieren je nach Euro-Schadstoffklasse des Fahrzeugs:

Euro-SchadstoffklasseMautsatz (Cent/km)
Euro 615,1
Euro 519,8
Euro 422,4
Euro 323,6
Euro 224,0
Euro 1 und älter24,8

Die Maut kann entweder manuell, z.B. über eine App, oder automatisch über eine On-Board Unit (OBU) entrichtet werden. Die OBU ist zu empfehlen, da sie die manuelle Arbeit reduziert und bei Routenänderungen flexibel angepasst werden kann.

Wertvolle Praxistipps

  • Einbau der OBU: Lassen Sie die OBU bereits vor dem 1. Juli 2024 einbauen und konfigurieren. Ab dem Stichtag schaltet sie automatisch auf die neuen Regelungen um.
  • Nachweis der Mautbefreiung: Handwerker sollten stets eine Kopie der Gewerbekarte und eine Auftragsbestätigung bei sich führen, um die Mautbefreiung nachweisen zu können.

Weiterführende Links

Durch die neuen Regelungen wird es künftig vermehrt zu Kontrollen von Fahrzeugen mit einer tzGM über 3,5 Tonnen kommen. Es lohnt sich daher, gut vorbereitet zu sein und die notwendigen Schritte frühzeitig zu unternehmen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich regelmäßig über weitere Details und Änderungen auf den offiziellen Webseiten der zuständigen Behörden und Unternehmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert