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Sicherheitsschuhe als PSA

Arbeitssicherheit auf der Baustelle. Die PSA!

Arbeitssicherheit auf Baustellen ist ein zentrales Thema, das nicht nur Leben retten, sondern auch schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen verhindern kann. In Deutschland sind die Regeln für die Sicherheit auf dem Bau streng geregelt – sowohl durch Gesetze als auch durch berufsgenossenschaftliche Vorschriften. Wer hier nachlässig handelt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall auch strafrechtliche Konsequenzen.


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Auf deutschen Baustellen wird Tag für Tag hart gearbeitet – doch mit dem harten Einsatz steigt auch das Unfallrisiko. Arbeitssicherheit ist daher nicht verhandelbar. Strenge Vorschriften, moderne Ausrüstung und klare Verantwortlichkeiten sind entscheidend, um schwere Unfälle zu vermeiden. Wer hier Fehler macht, riskiert nicht nur Verletzungen, sondern auch hohe Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen.

Rechtliche Grundlagen und Vorschriften: Diese Regeln schützen Leben

Die gesetzliche Grundlage für Arbeitssicherheit am Bau ist breit gefächert. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Gefahren frühzeitig zu erkennen und wirksam zu bekämpfen. Die Baustellenverordnung (BaustellV) ergänzt diese Pflichten und schreibt vor, wie verschiedene Gewerke auf Baustellen koordiniert werden müssen.

Weitere wichtige Regelwerke sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die den sicheren Umgang mit Maschinen und Geräten regelt, sowie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für den richtigen Umgang mit gesundheitsschädlichen Stoffen. In Arbeitsbereichen wie temporären Baustellenunterkünften oder mobilen Gerüsten greift zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

1. Rechtliche Grundlagen und Vorschriften

a) PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) als Teil des Arbeitsschutzgesetzes

Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist eine spezifische Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und definiert:

Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist jede Ausrüstung, die von Beschäftigten getragen oder genutzt wird, um sich gegen Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit zu schützen.

Beispiele für PSA:

  • Kopfschutz (Helme)
  • Augen-/Gesichtsschutz (Schutzbrillen, Visiere, Schweißerschutz)
  • Gehörschutz (Kapselgehörschutz („Mickey Mäuse“) oder Ohrstöpsel)
  • Fußschutz (Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe, S3)
  • Atemschutz (FFP2/FFP3-Masken, Vollmasken bei Gefahrstoffen)
  • PSA gegen Absturz (Auffanggurte, Haltegurte nach EN 361)

Unterschied zwischen PSA und Arbeitskleidung:

  • PSA dient ausschließlich dem Schutz (z. B. Helm, Schutzbrille) und muss vom Arbeitgeber kostenlos bereitgestellt werden.
  • Arbeitskleidung (z. B. Overall, robuste Hose) dient primär dem Komfort und unterliegt anderen Regelungen.

b) STOP-Hierarchie im Arbeitsschutz (§ 4 ArbSchG)

Die STOP-Hierarchie legt fest, dass PSA nur als letztes Mittel eingesetzt werden darf:

RangMaßnahmeBeispiel
1. SubstitutionGefahr komplett beseitigenVerwendung ungiftiger Stoffe statt Lösungsmittel
2. Technische MaßnahmenMaschinenschutz, AbsauganlagenStaubabsaugung bei Schleifarbeiten
3. Organisatorische MaßnahmenArbeitszeiten begrenzen, SicherheitsunterweisungenLärmarme Zeiten für laute Arbeiten festlegen
4. Personenbezogene Maßnahmen (PSA)Persönliche SchutzausrüstungGehörschutz, wenn Lärm nicht anders vermeidbar

Warum gilt diese Hierarchie?

  • PSA lässt die Gefährdung grundsätzlich zu und mildert sie nur.
  • Technische Lösungen sind verlässlicher (z. B. Staubabsaugung vs. Atemschutz).
  • PSA kann selbst eine Belastung darstellen (z. B. Hitze unter Schutzanzügen).

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften – Klare Standards für den Bau

Wichtige Sicherheitsstandards liefert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit ihren Vorschriften und Regeln, etwa der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und der DGUV Regel 101-004 „Bauarbeiten“. Praktische Hinweise für den Baustellenalltag bietet die DGUV Information 201-011 „Sicherheit auf Baustellen“.

Gerichtsurteile: Haftung bei Verstößen

BGH-Urteil (Az. VI ZR 246/17): Dieses Urteil behandelt die Haftung des Bauherrn bei mangelhafter Sicherheitskoordination auf Baustellen. Eine ausführliche Analyse finden Sie in der Veröffentlichung der ARGE Baurecht:​📄 Die Haftung des Bauherrn – ARGE Baurecht (PDF)

Pflichten auf der Baustelle: Jeder muss Verantwortung übernehmen

Bauherren sind verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) einzusetzen, sobald mehrere Gewerke aufeinandertreffen. Sie müssen sicherstellen, dass die Sicherheitsvorgaben eingehalten werden.

Unternehmer haben die Aufgabe, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, PSA bereitzustellen und Unterweisungen regelmäßig durchzuführen. Auch die Kontrolle der Baustelle gehört zu ihren Pflichten.

Handwerker selbst müssen die PSA tragen, Sicherheitsanweisungen befolgen und Gefahren oder Mängel unverzüglich melden.

Unfallzahlen: So gefährlich ist die Arbeit auf dem Bau wirklich

Trotz aller Sicherheitsvorgaben kommt es jedes Jahr zu Tausenden von Unfällen auf deutschen Baustellen. Laut DGUV-Statistik ereigneten sich allein im Jahr 2023 rund 100.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Baugewerbe. Besonders häufig und schwerwiegend sind Unfälle in folgenden Bereichen:

  • Gerüstbau: Stürze aus der Höhe sind die häufigste Unfallursache.
  • Dacharbeiten: Auch hier sind Abstürze besonders gefährlich – oft mit tödlichem Ausgang.
  • Tiefbauarbeiten: Eingraben und Verschüttungen sorgen regelmäßig für lebensgefährliche Situationen.
  • Umgang mit schweren Maschinen: Kollisionen, Überrollunfälle und Quetschungen passieren oft bei Baggern und Kränen.

Die nachfolgende Grafik zeigt die Verteilung der häufigsten Unfallarten auf dem Bau:

Technische Sicherheitsmaßnahmen: Schutz, der Leben rettet

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist Pflicht – und kann im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden. Je nach Tätigkeit gibt es Unterschiede in der Grundausstattung:

GewerkMindest-PSAZusätzliche PSA je nach Gefahr
Maurer / BetonbauerSicherheitsschuhe (S3), Schutzhelm, Handschuhe (Schnittschutz)Gehörschutz, Atemschutz (Staub), Schutzbrille
DachdeckerHelm mit Kinnriemen, Auffanggurt (ab 3m Höhe), rutschfeste SchuheSchutzbrille (UV-Strahlung, Splitter), Kälte-/Hitzeschutz
ElektrikerIsolierende Handschuhe, Schutzhelm (EN 50365), nicht leitende SchuheGesichtsschutz (Lichtbogen), Spannungsprüfer
MalermeisterAtemschutz (FFP2/FFP3), Chemikalienschutzhandschuhe, SchutzbrilleEinweg-Overalls (bei Lackarbeiten), Belüftungsgeräte
GerüstbauerAuffanggurte (EN 361), Sicherheitsschuhe, Handschuhe (Schnittschutz)Absturzsicherung (EN 795), Helm mit Kinnriemen

So wird PSA richtig angelegt: Beispiel Dachdecker


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Gerade bei Dachdeckern zählt jeder Handgriff, um die Sicherheit zu gewährleisten:

  1. Helm mit Kinnriemen aufsetzen: Der Kinnriemen muss eng anliegen, aber darf nicht einschnüren.
  2. Auffanggurt anlegen: Der Gurt wird wie eine Weste übergezogen. Gurtbänder müssen straff sitzen, die Schnallen werden sicher verschlossen.
  3. Verbindung zur Absturzsicherung herstellen: Das Verbindungsmittel wird mit einem Karabiner am Gurt befestigt und am Seil oder festen Anschlagpunkt eingehakt.
  4. Schuhe überprüfen: Die Dachdeckerschuhe müssen rutschfeste Sohlen haben und korrekt geschnürt sein.
  5. Schutzbrille und Gehörschutz bei Bedarf anlegen: Bei Arbeiten mit hoher Staubbelastung oder Maschinen wird zusätzlicher Schutz notwendig.

Nur wenn alle Komponenten korrekt angelegt sind, bietet die PSA vollen Schutz!

Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen: Pflicht und Schutz zugleich

Vor Baubeginn muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Sie analysiert die spezifischen Risiken und legt Schutzmaßnahmen fest. Unterweisungen müssen jährlich – oder bei neuen Gefährdungen sofort – stattfinden. Typische Themen sind Absturzgefahren, Elektrounfälle, der Umgang mit Gefahrstoffen sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Kontrolle und Sanktionen: Verstöße werden teuer

Die Berufsgenossenschaft kontrolliert unangemeldet. Wer gegen Arbeitsschutzauflagen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. In schweren Fällen drohen sogar strafrechtliche Ermittlungen – etwa bei fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.

Fazit: Sicherheit zahlt sich aus!

Auf Baustellen zählt Sicherheit mehr denn je. Bauherren, Unternehmer und Handwerker müssen eng zusammenarbeiten, um Leben zu schützen. Persönliche Schutzausrüstung, technische Schutzmaßnahmen und konsequente Schulungen sind keine lästige Pflicht, sondern unverzichtbare Voraussetzungen für erfolgreiche und unfallfreie Projekte. Nur wer Sicherheit ernst nimmt, kommt abends auch gesund wieder nach Hause!


Quellen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschriften und Regeln
  • Statistik DGUV 2023
  • BGH-Urteil VI ZR 246/17

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