Wenn ein Mieter auszieht, stellt sich für viele Vermieter die Frage: Wer muss renovieren – und was genau gehört dazu? Zwischen Schönheitsreparaturen, Farbwahl, Bodenbelägen und beschädigten Sockelleisten gibt es klare gesetzliche Vorgaben, aber auch Spielräume. Hier erfahren Sie, was rechtlich gilt und worauf Sie achten sollten.
Renovierungspflicht nach dem Auszug: Wer ist zuständig?
Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist für den Erhalt der Wohnung verantwortlich, also auch für größere Renovierungen. Allerdings können Schönheitsreparaturen vertraglich auf den Mieter übertragen werden – unter bestimmten Bedingungen.
Wichtig: Nur gültige Klauseln im Mietvertrag zählen
Viele ältere Mietverträge enthalten starre Renovierungsfristen („alle 3 Jahre Küche streichen“, „alle 5 Jahre Wohnzimmer renovieren“). Solche Klauseln sind laut Bundesgerichtshof (BGH) unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligen.
Zulässig sind dagegen flexible Vereinbarungen, z. B.:
„Der Mieter führt Schönheitsreparaturen nach Bedarf aus.“
Tipp für Vermieter: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag vor Neuvermietung auf aktuelle Formulierungen. Eine rechtssichere Gestaltung spart später Ärger und Kosten.
Was zählt als Schönheitsreparatur?
Schönheitsreparaturen sind oberflächliche Arbeiten, die das Aussehen der Wohnung betreffen – keine baulichen Mängel.

| Renovierungsarbeit | Zuständigkeit (wenn vertraglich geregelt) | Hinweise |
|---|---|---|
| Wände und Decken streichen | Mieter | Nur in neutralen, hellen Farben zulässig |
| Dübellöcher verspachteln | Mieter | Nur bei üblichen Gebrauchsspuren |
| Heizkörper, Türen, Fensterrahmen streichen | Mieter | Keine Farbänderung ohne Zustimmung |
| Bodenbelag reinigen oder pflegen | Mieter | Austausch bei Beschädigung durch Vermieter |
Streichen der Wohnung: Farbe, Technik und Kostenfallen
Ist die Wohnung bunt gestrichen, darf der Vermieter einen neutralen Anstrich verlangen. Grelles oder dunkles Farbdesign ist laut BGH nicht zulässig, wenn der neue Mieter dadurch beeinträchtigt wird.
Farbwahl und Material
- Empfohlen: Weiß, Offwhite oder helle Creme-Töne
- Farbe: Dispersionsfarbe mit hoher Deckkraft (Deckkraftklasse 1 oder 2)
- Werkzeug: Hochwertige Walze, Pinsel für Ecken und Kanten
- Untergrund: Alte Farbreste glätten, ggf. grundieren
Tipp: Achten Sie auch auf Sockelleisten und Fußleisten. Saubere Leisten werten den Raum auf. Passende Modelle gibt es z. B. in einem guten Onlineshop rund um Sockelleisten und Co. Wenn es um Preis/Leistung geht, ist eine Online-Bestellung oft die bessere Wahl! Im Bereich der Fenster (wie hier in den Bilder zu sehen), gibt es bei Fußleisten oft Feuchtigkeitsprobleme.










Praxis-Tipps: Schritt-für-Schritt beim Streichen & Bodenpflege
1. Vorbereitung der Wände
- Alte Farbreste und Unebenheiten schleifen
- Dübellöcher und kleine Risse verspachteln
- Staub gründlich entfernen
2. Abkleben und Schutzmaßnahmen
- Fenster, Türen, Steckdosen und Fußleisten abkleben
- Boden mit Folie oder Malervlies schützen
3. Grundierung und Farbauftrag
- Poröse oder stark abgenutzte Wände grundieren
- Wände großflächig mit Walze streichen, Kanten mit Pinsel
- Zweite Schicht nach Trocknung auftragen
4. Sockelleisten / Fußleisten prüfen
- Leisten auf Beschädigungen kontrollieren
- Bei Bedarf reinigen, lackieren oder austauschen
5. Bodenpflege nach Renovierung
- Laminat, Parkett oder Vinyl gründlich reinigen
- Kleine Kratzer ausbessern
- Teppiche absaugen oder fachgerecht reinigen
6. Endkontrolle
- Gleichmäßiger Farbauftrag prüfen
- Übergänge zu Boden und Leisten sauber abschließen
- Letzte Klebereste, Farbspritzer und Staub entfernen
Tipp: Sorgfältiges Vorgehen sorgt für einen neutralen, gepflegten Eindruck – das steigert die Vermietungschancen.
Bodenbelag: Wann der Austausch nötig ist
Bodenbeläge sind ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter.
Normale Abnutzung (Laufspuren, matte Flächen) gilt als vertragsgemäße Nutzung. Ersatz darf nur verlangt werden bei:

- Brandlöchern im Teppich
- Dellen oder Schnitten im Vinylboden
- Tiefe Kratzer oder Wasserschäden im Parkett
Lebensdauer laut Rechtsprechung
| Bodenbelag | Durchschnittliche Nutzungsdauer |
|---|---|
| Teppichboden | ca. 8 Jahre |
| Laminat | ca. 10 Jahre |
| Parkett (versiegelt) | ca. 15 Jahre |
| Vinylboden | ca. 12 Jahre |
Sockelleisten und Fußleisten: Kleine Details, große Wirkung

- Materialempfehlung: MDF-Leisten mit Feuchtigkeitsschutz oder Echtholz
- Montage: Clipsystem erleichtert spätere Wartung
- Farblich abgestimmt: Weiß zu hellen Wänden, Holzoptik bei Parkett
Neue Leisten werten den Raum optisch auf und hinterlassen einen gepflegten Eindruck.
Beschädigungen und Abnutzung: Wer zahlt?
Kleinere Gebrauchsspuren müssen akzeptiert werden. Echte Schäden (z. B. Löcher, abgerissene Türen, tiefe Kratzer) erlauben Kostenersatz. Dokumentation per Fotos und Kostenvoranschläge ist empfehlenswert.
Übergabeprotokoll: Mieter und Vermieter unterschreiben gemeinsam Zustand, Zählerstände und Mängel.
Renovierungskosten im Überblick
| Wohnungsgröße | Durchschnittskosten für Renovierung | Kosten pro m² |
|---|---|---|
| 30 m² | 900 – 1.400 € | 30 – 45 €/m² |
| 60 m² | 1.800 – 2.800 € | 30 – 46 €/m² |
| 90 m² | 2.700 – 4.000 € | 30 – 44 €/m² |
Diagramm: Durchschnittliche Renovierungskosten nach Wohnungsgröße
Klare Verträge vermeiden Streit
Eine erfolgreiche Renovierung nach Auszug beginnt mit einem gut formulierten Mietvertrag. Wer rechtlich saubere Klauseln nutzt und den Zustand der Wohnung dokumentiert, vermeidet Konflikte. Helle Wände, gepflegte Böden und saubere Sockelleisten steigern den Wert und die Vermietungschancen erheblich.
